Steuerstrafrecht

Besteht gegen Sie ein Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung oder steht Ihnen sogar bereits ein Steuerstrafprozess ins Haus? Unsere Experten für Steuerstrafrecht begleiten Sie in jeder Phase des Steuerstrafverfahrens.

Schnelles Handeln ist gefragt

Schon zu Beginn des Steuerstrafverfahrens ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich richtig zu verhalten. Als Beschuldigter haben Sie in jeder Phase das Recht, die Aussage zu verweigern und auch an einer Hausdurchsuchung müssen Sie nicht aktiv mitwirken.

Die schnelle Unterstützung durch das erfahrene Team von Steuerstrafrecht München bewahrt Sie vor Fehlern in der Anfangsphase und kann im Idealfall sogar verhindern, dass das Hauptverfahren im Strafprozess überhaupt eröffnet wird. Für den Ausgang Ihres Falls ist es entscheidend, dass Sie uns umgehend kontaktieren – ehe Sie sich selbst „um Kopf und Kragen reden“. Unsere Anwälte stehen Ihnen als Strafverteidiger zur Verfügung, begleiten aber auch kurzfristig eine anberaumte Hausdurchsuchung.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Mit einer rechtzeitigen und vollumfänglichen Selbstanzeige können Sie sich nach einer Steuerhinterziehung Straffreiheit sichern. Mit unseren Experten an Ihrer Seite umschiffen Sie Stolperfallen sicher und räumen das Risiko aus, eine fehlerhafte Selbstanzeige abzugeben.

Nebenfolgen strafrechtlicher Verurteilungen

Im Rahmen eines Steuerstrafprozesses können die Richter nicht nur finanzielle Sanktionen verhängen, sondern den Angeklagten auch in anderen Bereichen schwer treffen, beispielsweise durch einen Entzug der Fahrerlaubnis oder den Ausspruch eines Berufsverbots. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, mögliche Nebenfolgen abzumildern.

Ablauf des Strafverfahrens

Mit der Unterstützung unserer Fachanwälte für (Steuer-)Strafrecht können Sie die Eröffnung des Hauptverfahrens im Idealfall von vornherein vermeiden. Kommt es jedoch zum Prozess, vertrauen Sie auf die jahrzehntelange Erfahrung von Steuerstrafrecht München.

Geldwäscheprävention

Gemeinsam bauen wir Ihr System zur Geldwäscheprävention auf. Ob Kontrollsystem, Risikomanagement, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten – unsere Experten stehen Ihnen mit Beratung und Strategie zur Seite.

Begleitung bei Betriebsprüfungen

Der Gedanke an die bevorstehende Betriebsprüfung treibt Ihnen die Schweißperlen auf die Stirn? Unsere versierten Experten für Steuerstrafrecht und Steuerrecht erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein problemorientiertes und individuelles Konzept für Ihre Betriebsprüfung.

Die ideale Herangehensweise

Im Steuerstrafverfahren arbeiten der steuerliche Berater und der Strafverteidiger Hand in Hand. Idealerweise verfügen beide Berater über Kenntnisse aus Steuerrecht UND Strafrecht. So agieren nicht nur große Wirtschaftskanzleien, sondern auch unser Beraterteam aus Strafverteidigern und Steuerberatern. Unsere langjährige Erfahrung und unser Know-how in beiden Bereichen sichern Sie sich allerdings aufgrund unserer schlankeren Kanzleistruktur zu deutlich attraktiveren Konditionen. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein maßgeschneidertes Angebot!

Arbeiten Sie mit uns

Steuerstrafrecht München
Ihre Experten für Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht München besteht aus einer erfolgreichen Kooperation zwischen zwei Fachanwälten für Strafrecht mit steuerrechtlichem Background und einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit strafrechtlichem Background. Gemeinsam führen sie mehr als 50 Jahre Berufserfahrung ins Feld. Aus diesem fruchtbaren Zusammenschluss entstehen Ideen und Strategien, die Ihnen einen Vorteil gegenüber den Ermittlungsbehörden einbringen und zu einem positiven Verfahrensausgang führen.

  • Umfassende Praxiserfahrung
  • Kooperation von Steuer- und Strafrechtsberater
  • Defensive und aggressive Strategien möglich
  • Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Direkte Übernahme der Kommunikation mit Steuer- und Ermittlungsbehörden